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Aufstallungsgebot wegen Geflügelpest jetzt landesweit aufgehoben

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Die Aufstallungspflicht für Geflügelbetriebe in den Niederlanden ist seit heute in allen Landesteilen aufgehoben. Landwirtschaftsministerin Carola Schouten begründete die Entscheidung in einem Brief an die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments unter anderem mit dem Hinweis, dass seit dem 18. Juni keine mit der hochansteckenden Geflügelpest infizierten Wasserwildvögel mehr gefunden worden seien.

Die Aufstallungspflicht für Geflügelbetriebe in den Niederlanden ist seit heute in allen Landesteilen aufgehoben. Landwirtschaftsministerin Carola Schouten begründete die Entscheidung in einem Brief an die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments unter anderem mit dem Hinweis, dass seit dem 18. Juni keine mit der hochansteckenden Geflügelpest infizierten Wasserwildvögel mehr gefunden worden seien. Damit etabliere sich wahrscheinlich ein rückläufiger Trend im eigenen Land und auch in anderen EU-Mitgliedstaaten.

 

Der Ministerin zufolge besteht für die Geflügelhaltungen in allen Regionen der Niederlande nach Einschätzung von Experten nur noch ein "mittleres" Ansteckungsrisiko bei der Seuche. Deshalb sei die Beendigung der Aufstallungspflicht mit Blick auf Tierwohlaspekte, die finanzielle Situation der Geflügelhalter und die durch die Regelung verursachten Marktanteilsverluste bei Freilandeiern verantwortbar.

 

Allerdings sind nach Angaben des Haager Landwirtschaftsministeriums einige Vorsichtsmaßnahmen weiterhin landesweit vorgeschrieben. Dazu gehören die Abdeckung von Einstreu in Entenhaltungen, die weitere Führung von Besucherlisten und die Einhaltung der Hygieneregeln auf kommerziellen Betrieben. Auch die strengen Meldevorschriften bei einem Verdacht auf eine Infektion mit der Geflügelpest bleiben in Kraft. Dagegen sind Geflügelausstellungen wieder erlaubt.

 

Die Aufstallungspflicht in den Niederlanden galt seit dem 23. Oktober 2020. Im Juni war das Gebot bereits in 13 von insgesamt 20 Landesteilen aufgehoben worden. AgE

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Aufstallungsgebot wegen Geflügelpest jetzt landesweit aufgehoben

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Die Aufstallungspflicht für Geflügelbetriebe in den Niederlanden ist seit heute in allen Landesteilen aufgehoben. Landwirtschaftsministerin Carola Schouten begründete die Entscheidung in einem Brief an die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments unter anderem mit dem Hinweis, dass seit dem 18. Juni keine mit der hochansteckenden Geflügelpest infizierten Wasserwildvögel mehr gefunden worden seien.

Die Aufstallungspflicht für Geflügelbetriebe in den Niederlanden ist seit heute in allen Landesteilen aufgehoben. Landwirtschaftsministerin Carola Schouten begründete die Entscheidung in einem Brief an die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments unter anderem mit dem Hinweis, dass seit dem 18. Juni keine mit der hochansteckenden Geflügelpest infizierten Wasserwildvögel mehr gefunden worden seien. Damit etabliere sich wahrscheinlich ein rückläufiger Trend im eigenen Land und auch in anderen EU-Mitgliedstaaten.

 

Der Ministerin zufolge besteht für die Geflügelhaltungen in allen Regionen der Niederlande nach Einschätzung von Experten nur noch ein "mittleres" Ansteckungsrisiko bei der Seuche. Deshalb sei die Beendigung der Aufstallungspflicht mit Blick auf Tierwohlaspekte, die finanzielle Situation der Geflügelhalter und die durch die Regelung verursachten Marktanteilsverluste bei Freilandeiern verantwortbar.

 

Allerdings sind nach Angaben des Haager Landwirtschaftsministeriums einige Vorsichtsmaßnahmen weiterhin landesweit vorgeschrieben. Dazu gehören die Abdeckung von Einstreu in Entenhaltungen, die weitere Führung von Besucherlisten und die Einhaltung der Hygieneregeln auf kommerziellen Betrieben. Auch die strengen Meldevorschriften bei einem Verdacht auf eine Infektion mit der Geflügelpest bleiben in Kraft. Dagegen sind Geflügelausstellungen wieder erlaubt.

 

Die Aufstallungspflicht in den Niederlanden galt seit dem 23. Oktober 2020. Im Juni war das Gebot bereits in 13 von insgesamt 20 Landesteilen aufgehoben worden. AgE

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Aufstallungsgebot wegen Geflügelpest jetzt landesweit aufgehoben

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Die Aufstallungspflicht für Geflügelbetriebe in den Niederlanden ist seit heute in allen Landesteilen aufgehoben. Landwirtschaftsministerin Carola Schouten begründete die Entscheidung in einem Brief an die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments unter anderem mit dem Hinweis, dass seit dem 18. Juni keine mit der hochansteckenden Geflügelpest infizierten Wasserwildvögel mehr gefunden worden seien.

Die Aufstallungspflicht für Geflügelbetriebe in den Niederlanden ist seit heute in allen Landesteilen aufgehoben. Landwirtschaftsministerin Carola Schouten begründete die Entscheidung in einem Brief an die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments unter anderem mit dem Hinweis, dass seit dem 18. Juni keine mit der hochansteckenden Geflügelpest infizierten Wasserwildvögel mehr gefunden worden seien. Damit etabliere sich wahrscheinlich ein rückläufiger Trend im eigenen Land und auch in anderen EU-Mitgliedstaaten.

 

Der Ministerin zufolge besteht für die Geflügelhaltungen in allen Regionen der Niederlande nach Einschätzung von Experten nur noch ein "mittleres" Ansteckungsrisiko bei der Seuche. Deshalb sei die Beendigung der Aufstallungspflicht mit Blick auf Tierwohlaspekte, die finanzielle Situation der Geflügelhalter und die durch die Regelung verursachten Marktanteilsverluste bei Freilandeiern verantwortbar.

 

Allerdings sind nach Angaben des Haager Landwirtschaftsministeriums einige Vorsichtsmaßnahmen weiterhin landesweit vorgeschrieben. Dazu gehören die Abdeckung von Einstreu in Entenhaltungen, die weitere Führung von Besucherlisten und die Einhaltung der Hygieneregeln auf kommerziellen Betrieben. Auch die strengen Meldevorschriften bei einem Verdacht auf eine Infektion mit der Geflügelpest bleiben in Kraft. Dagegen sind Geflügelausstellungen wieder erlaubt.

 

Die Aufstallungspflicht in den Niederlanden galt seit dem 23. Oktober 2020. Im Juni war das Gebot bereits in 13 von insgesamt 20 Landesteilen aufgehoben worden. AgE

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